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   VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657   

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VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657 (https://dejure.org/2019,39677)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657 (https://dejure.org/2019,39677)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - AN 2 E 19.01657 (https://dejure.org/2019,39677)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657
    Die Frist wird mit Zugang der Mitteilung über den Abbruchgrund in Lauf gesetzt (BVerwG, U.v. 3.12.2014 - 2 A 3/13 - juris 3. Leitsatz).

    Stellt ein Bewerber nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Abbruchmitteilung einen Antrag nach § 123 VwGO, darf der Dienstherr darauf vertrauen, dass der Bewerber den Abbruch des Auswahlverfahrens nicht angreift, sondern sein Begehren im Rahmen einer neuen Ausschreibung weiterverfolgt (BVerwG, U.v. 3.12.2014 - 2 A 3/13 - juris Rn. 23 f.).

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657
    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (BVerfG, B.v. 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 - juris Rn. 14).

    Diese Frage kann abschließend jedoch erst beantwortet werden, wenn eine ordnungsgemäß dokumentierte Auswahlentscheidung vorliegt, anhand derer der Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern nachvollzogen werden kann (BVerfG, B.v. 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 - juris Rn. 19 f.).

  • VGH Bayern, 05.01.2012 - 7 CE 11.1432

    Berufung für Professur; Auswahlentscheidung; Anforderungsprofil

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657
    Insoweit kommt den an der Erstellung des Berufungsvorschlags beteiligten Hochschulorganen, insbesondere dem Berufungsausschuss, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, sodass lediglich geprüft werden kann, ob die Auswahlentscheidung verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist und ob der Beurteilungsspielraum überschritten ist, etwa weil die Entscheidung erkennbar auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (BayVGH, B.v. 5.1.2012 - 7 CE 11.1432 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657
    Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, so dass das Amt unwiderruflich vergeben ist (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657
    Die Bewerber können bereits diese Maßnahme, obwohl sie nur vorbereitenden Charakter besitzt, einer gerichtlichen Kontrolle zuführen (BVerwG, B.v. 10.5.2016 - 2 VR 2/15 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657
    Er kann jedoch eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts beanspruchen, wenn die Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, da seine Auswahl zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657
    Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung, der sogenannte Bewerberverfahrensanspruch (BVerfG, B.v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657
    Wird die im Streit stehende Stelle besetzt, bleibt dem unterlegenen Bewerber sowohl die erfolgreiche Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes als auch primärer Rechtsschutz in der Hauptsache in Form der Bescheidungsklage versagt (BVerfG, B.v. 29.7. 2003 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657
    Begründet wird ein Anspruch auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 51/86 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657
    Seit Änderung der Rechtsprechung (siehe BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris) ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten nicht mehr auf den Auffangwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG, sondern auf die Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge gemäß § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG abzustellen.
  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 7 CE 12.166

    Antrag auf einstweilige Anordnung; Professorenberufung; Darlegung der

  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 7 CE 10.1160

    Wer sich auf eine ausgeschriebene Professur bewirbt, hat Anspruch auf ermessens-

  • VG München, 18.10.2018 - M 5 E 18.1230

    Konkurrentenstreitverfahren um eine W2-Professur, hier: Begründungsdefizit der

  • VG Würzburg, 17.05.2019 - W 1 E 19.489

    Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im beamtenrechtlichen

  • VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20

    Stellenbesetzung Professur; Konkurrentenstreit; Ausschreibungstext; Deskriptives

    In dienstrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten bemisst sich der Streitwert nach dem sogenannten "kleinen Gesamtstatus" aus § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG i.V.m. Nr. 10.2 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, der der Hälfte der Summe der im angestrebten Amt für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge mit Ausnahme der nicht ruhegehaltfähigen Zulagen entspricht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 4 S 2675/20 -, juris, Rn. 2; VG Ansbach, Beschluss vom 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657 -, juris, Rn. 75).
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